Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Douglas Parkverwaltung KG (AGB)

Die Douglas Parkverwaltung KG (nachfolgend Gesellschaft) betreibt in 78359 Orsingen-Nenzingen den „Country Club Schloss Langenstein“.

Nutzungsberechtigte sind Personen, denen die Gesellschaft die Nutzung der Golfanlage oder ihrer Betriebsteile gegen Bezahlung gestattet hat.

Art und Umfang des Nutzungsrechtes richten sich nach den nachfolgenden AGB, welche  die aktuelle Haus- und Spielordnung in ihren Geltungsbereich einbeziehen. Mit der Bestätigung der AGB´s, erkennt der Kunde/Nutzungsberechtige zeitgleich die Haus- und Spielordnung in Ihrer aktellen Form an.

Ziffer 1 – Spielberechtigung

Die Spielberechtigung gilt jeweils nur für die im Nutzungsvertrag näher bezeichnete/n Person/Personen und ist nicht übertragbar. Voraussetzung für eine Spielberechtigung ist die volle, fristgerechte Bezahlung der vereinbarten Leistungen.

Juristische Personen als Spielberechtigte genießen dieselben Rechte und Pflichten wie natürliche Personen. Die Ausübung des Spielrechts juristischer Personen durch die von ihnen eingesetzte/n natürliche/n Person/en regelt der jeweilige Nutzungsvertrag.

Ein Nutzungsvertrag mit Gästen und die daraus resultierende Spielberechtigung kommt durch die Bezahlung eines entsprechenden Greenfees zustande.

Ziffer 2 – Pflichten der Spielberechtigten

Jeder Spielberechtigte ist ausnahmslos verpflichtet, sich vor der Nutzung der Golfanlage über die nachstehenden Regelungen zu informieren und die Sicherheitsbestimmungen und Sorgfaltspflichten uneingeschränkt einzuhalten. Insbesondere haben die Spielberechtigten folgendes zu befolgen:

  • Einhaltung der Golfetikette entsprechend der jeweils gültigen Vorgaben der R&A.
  • Einhaltung der Haus- und Spielordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese sind öffentlich zugänglich durch Aushang im Foyer des Clubhauses.
  • Die Beachtung der Offiziellen Golfregeln sowie der Spiel- und Wettspielordnung des DGV
  • Die jeweils im Foyer des Clubhauses und/oder auf der Golfanlage durch Aushang bekanntgegebenen Hinweise zu vorübergehenden Platzregelungen, etwa infolge von Platzarbeiten oder besonderen Pflegemaßnahmen.

Für die Gesellschaft besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Voraussetzung für die Nutzung der Anlage ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung der Spielberechtigten.
Diese ist auf Wunsch der Gesellschaft nachzuweisen.

Ziffer 3 – Haftung der Gesellschaft

Die Nutzung der Anlagen der Gesellschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Eine Haftung der Gesellschaft für jedwede Schäden ist ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere bei Verlust oder Diebstahl von Eigentum oder Verletzung der Person der Spielberechtigten, es sei denn, diese beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Gesellschaft. Ebenfalls sind ausgeschlossen Ansprüche aus Produkthaftung  sowie Ansprüche aufgrund der Gesellschaft zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden, oder bei Verlust des Lebens.
Soweit die Haftung der Gesellschaft ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Ziffer 4 – Datenschutzerklärung

Mit Zustandekommen des Vertrages über die Nutzung der Anlagen, erklären sich die Nutzungsberechtigten damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies für die Durchführung des Vertrages und/oder des Spielbetriebs notwendig ist.
Dies gilt gleichermaßen für die Daten, die dem Deutschen Golf- sowie dem Landesgolfverband übermittelt werden, sofern dies für die Durchführung des Vertrages oder des Spielbetriebs notwendig ist.

Ziffer 5 – Änderungsvorbehalt

Die Gesellschaft behält es sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB zu ändern. Die Gesellschaft verpflichtet sich, den Spielberechtigten die jeweils geänderten AGB, sowie die Haus- und/oder Allgemeine Spielordnung durch Aushang und/oder Publikation auf der Homepage bekannt zu geben. Nach Bekanntmachung der geänderten AGB und/oder Haus- und Allgemeinen Spielordnung, können die Spielberechtigten binnen einer Frist von vier Wochen diesen widersprechen. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die geänderten AGB, sowie die Hausordnung und/oder Allgemeine Spielordnung als angenommen.

Ziffer 6 – Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus bestehenden Spielrechtsverträgen sowie der Nutzung der Golfanlage der Gesellschaft ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei einer Regelungslücke oder bei einer grundlegenden Veränderung der Verhältnisse.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Formerfordernis kann nur schriftlich unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag geändert werden

Schloss Langenstein, Januar 2019

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