Haus – & Kleiderordnung

Haus – & Kleiderordnung

des Country Club Schloss Langenstein

Hausordnung der Douglas Parkverwaltung KG und des Golfclub Schloss Langenstein e.V.

Liebe Mitglieder,
liebe Gäste,

verbringen Sie einen angenehmen Golftag auf der Golfanlage des Country Club Schloss Langenstein. Damit Sie, ob Mitglied oder Gast, diesen Tag als einen sportlich wunderschönen Tag in Erinnerung behalten, möchten wir Ihnen hiermit unsere Regeln bekanntgeben, deren Einhaltung für uns sehr wichtig ist. Zuwiderhandlungen können ein Spielverbot nach sich ziehen.

Ziffer 1 – Hausrecht

Für die Gesellschaft wird das Hausrecht auf der gesamten Golfanlage durch den Clubmanager oder dessen Beauftragte ausgeübt.

Ziffer 2 – Kleiderordnung

Allen Golfern wird adäquate, sportliche Bekleidung empfohlen.

  1. Das Tragen von Jeans (Hosen sowie Jacken) ist auf dem 18-Loch Meisterschaftsplatz und der zugehörigen Club-Driving-Range der Gesellschaft nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Hosen mit Löchern, Flickenbesatz oder Ausfransungen. Gleiches gilt für Sport-, Freizeit- und Jogginganzüge.
  2. Das Tragen von Turn- oder Golfschuhen ist zulässig, sofern diese in einem gepflegten Zustand sind. Auf dem 18-Loch Meisterschaftsplatz ist unbedingt das Tragen von Golfschuhen erwünscht.
  3. Golferinnen werden gebeten, auf das Tragen von transparenten und/oder Bauch-/ Rückenfreien Oberteilen sowie solchen mit Spaghettiträgern zu verzichten.
  4. Ärmellose Oberteile müssen über einen Kragen verfügen. Hot-Pants sind nicht erwünscht. Hosen und Bermudashorts sowie Golfröcke und Kilts sind gerne gesehen.
  5. Von allen Golfern wird das Tragen von Oberteilen mit mindestens kurzen Ärmeln und einem Kragen (auch Rollkragen) erwartet. Ärmellose Shirts, Sport- oder Schwimmshorts o.ä. sind nicht erwünscht.

Ziffer 3 – Mobiltelefon

Bitte stellen Sie Ihr Mobiltelefon während der Golfrunde und auf der Driving-Range lautlos, um andere Golfspieler nicht zu stören. Mediziner im Dienst sind hiervon ausgenommen.

Ziffer 4 – Ordnungsmaßnahmen

Bei Verstößen, insbesondere bei gesellschafts- resp. vereinsschädigendem oder unsportlichem Verhalten eines Mitglieds oder Gasts, kann die Gesellschaft durch den Clubmanager oder dessen Beauftragte, die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen beschließen. Diese sind:

 

  1. Verwarnung,
  2. befristete Wettspielsperre,
  3. befristetes Platzverbot.

 

Wettspielsperre oder Platzverbot dürfen die Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten.

Ziffer 5 – Geltungsbereich

Diese Verhaltensregeln gelten für alle Golferinnen und Golfer, für deren Caddies sowie für begleitende Personen.

Schloss Langenstein, im Mai 2020

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