Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2021

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2021

Liebe Mitglieder,
liebe Gäste,

das Team des Country Club Schloss Langenstein wünscht Ihnen und Ihren Familien besinnliche Festtage und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2021.

Von Montag, den 07. Dezember 2020 bis Sonntag, den 31. Januar 2021 sind wir in den Betriebsferien. Das Clubhaus ist in diesem Zeitraum geschlossen.

Bitte beachten Sie, dass das Bespielen des Meisterschafts- wie auch des Kurzplatzes unseren Mitgliedern vorbehalten ist. Wir bitten unsere Mitglieder, ihre Gäste bei unserem Clubmanager Herrn Piltner ([email protected]) anzumelden. Darüber hinaus gelten die aktuellen Richtlinien zum Spielbetrieb im Rahmen der Corona Pandemie.

Auf beiden Plätzen ist Winterspielbetrieb. Bei Raureif, Frost, Schnee oder starker Nässe sind beide Plätze -unabhängig einer gesonderten Information seitens des Greenkeepings/Clubmanagements- gesperrt. Die Nutzung von E- und Ziehtrolleys sowie Carts ist untersagt. Unsere Sommergrüns sind gesperrt.

Wir freuen uns, Sie im kommenden Jahr in Schloss Langenstein wieder persönlich begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Team des Country Club Schloss Langenstein

Golf meets Classic

Igor Brandstätter, unser Golf-Professional und gleichzeitig Violin-Virtuose, welcher das Turnier „Igor & Friends“ ins Leben gerufen hat, begeisterte am Samstag, den 26.09.2020 mit seinem Multitalent zahlreiche Golfspieler an diesem vom Winde verwehten Tag.

Aus allen Himmelsrichtungen angereiste Golfer trafen sich bei einem gemütlichen “get together” zu Kaffee und Kuchen wo gleichzeitig die Bekanntmachung der Flight-Zusammenstellung verkündet wurde. Punkt 11 Uhr wurde durch Kanonenstart die erste Qualifikationsrunde über 9-Loch im „Barracuda Style“ eröffnet. Nachher bei der Zwischenverpflegung konnten sich die wetterfesten Teilnehmer bei leckerer Currywurst mit Bier und prickelndem Prosecco wieder stärken für die anschließenden KO-Runden im Matchplay Modus.
Virtuos ging es bereits auf dem Golfplatz zu: neben den üblichen Sonderwertungen bereitete die Disziplin „Hit the violin“ (eine auf den Fairway gesprühte Geige) besonders viel Spaß.

Siegerinnen und Sieger 2020

1. Wolfgang Thanheiser
2. Manfred Gehrhardt
3. Sabine Latendorf-Koch

1. Stephan Pfau
2. Norbert Schorpp
3. Reinhard Fix

1. Anton Simond
2. Erika Frey
3. Peter Ehniss

1. Herman Strölin
2. Regine Schorpp
3. Sigrun Rittrich

Am Abend traf man sich im Clubhaus im eleganten Ristorante Toscana zu einem köstlichen 3-Gänge Menü. Doch nicht nur die Geschmackssinne wurden an diesem Abend verwöhnt. Der Geigen Virtuose mit seiner Amati-Violine verzauberte mit Werken von Vivaldi bis Michael Jackson. Diese musikalische Darbietung auf Spitzenniveau konnte nur noch übertroffen werden vom Überraschungsgast Ida Ränzlöv, Mezzosopran Sängerin von der Staatsoper Stuttgart, die speziell für dieses Event angereist ist.
Ihre Aufführung der berühmten „Habanera“ aus der Oper Carmen von Georges Bizet begleitet mit Igor´s zärtlichen Geigenklängen wurde mit Tränen in den Augen und Standing Ovations honoriert.

Die Pokale sowie eine limitierte und aus Silber angefertigte Pitchgabel -exklusiv kreiert von Hauptsponsor Juwelier Ehniss aus Konstanz- wurden freudig an die Siegerinnen und Sieger der Gruppen der vier Handicap Kategorien überreicht.

Anfragen zu Buchungen von Golfunterricht sowie CD-Bestellungen richten Sie bitte direkt unter folgende E-Mail: [email protected]

Ab Saison 2021

Brandstätter Golf Academy

In der kommenden Saison 2021 freut sich PGA-Pro Igor Brandstätter darauf, Sie in seiner Golf Academy im Country Club Schloss Langenstein zu begrüßen.  

Wichtige Informationen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,

in der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Vertretern der einzelnen Bundesländer von Mittwoch, den 28. Oktober 2020 wurden erneut weitreichende Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona Pandemie getroffen, die auch Auswirkungen auf die Golfanlagen in Deutschland haben.
Ziel ist es hierbei, die Infektionsdynamik zügig zu unterbrechen, sodass die Fallzahlen zur Weihnachtszeit keine weitreichenderen Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeiten erforderlich machen.

Vor diesem Hintergrund haben die Bundeskanzlerin und die einzelnen Ministerpräsidenten/innen ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen u.a. auch vereinbart, dass „Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, geschlossen werden.“. Dazu gehört zwar auch der „Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen“,

jedoch mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

Meldung der Landesregierung BW zur Einschränkung der Corona-Pandemie

Aktuell gehen wir davon aus, dass diese Ausnahme auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Golfanlagen gilt. Diese Auffassung teilt auch der Deutsche Golfverband e.V.. Sollte dies zutreffen und in den kommenden Stunden resp. Tagen seitens der Regierung bestätigt werden, wäre das Golfspielen allein oder in Zweier-Flights möglich.

Diese Maßnahmen sollen bereits ab Montag, den 02. November 2020 wirksam werden und bis Ende November anhalten. Wie wir es aus den vergangenen Pressekonferenzen bereits feststellen konnten, sind diese nicht automatisch geltendes Recht. Somit bleibt es noch abzuwarten, wie die Ergebnisse der Konferenz in dem für uns geltenden Bundesland Baden-Württemberg konkret in einer Landesverordnung umgesetzt werden.

Sobald wir nähere Informationen hierzu erhalten, werden wir Sie über den weiteren Ablauf informieren.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Colin Piltner
-Clubmanager-

Infektionsschutzgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder aus der Schweiz,
liebe Gäste aus der Schweiz,

wir alle verfolgen die aktuellen Entwicklungen der Corona Pandemie und die damit verbundenen Restriktionen, welche auf deutscher, wie auch auf Schweizer Seite verordnet werden. Die mittlerweile wieder steigende Zahl an Corona-Fällen bedeutet auch zeitgleich eine Ausweitung der staatlich verordneten Einschränkungen.

In diesem Beitrag möchten wir Sie über die aktuellen Einreisebedingungen nach Deutschland informieren. Nach telefonischer Rücksprache mit dem für den Country Club Schloss Langenstein zuständigen Landratsamt Konstanz sowie der Bundespolizei können wir Ihnen folgenden Kenntnisstand mitteilen.

Grundsätzlich kann eine Einreise nach Deutschland, laut §4 Ziff. 1.5 der Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen und Testungen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Coronavirus in ihrer ab dem 17. Oktober 2020 geltenden Fassung, von Personen, die aus Grenzregionen nach Baden-Württemberg einreisen und deren Aufenthalt weniger als 24 Stunden andauert, erfolgen. Grenzregionen sind die Mandatsgebiete der Oberrheinkonferenz und der internationalen Bodenseekonferenz, die nicht auf deutschen Staatsgebiet liegen, namentlich

  •  im Fürstentum Liechtenstein das gesamte Staatsgebiet,
  • in der Schweiz die Kantone Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden), Aargau, Basel, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zürich

Seitens der Bundespolizei wurde auf unsere Frage hinsichtlich etwaiger Grenzkontrollen resp. einer Nachweispflicht mitgeteilt, dass diese vorerst nicht durchgeführt werden. Vielmehr wird auf ein verantwortungsbewusstes Verhalten und die Vernunft der jeweils einreisenden Personen appelliert.

Somit kann festgehalten werden, dass das Golfspielen in Langenstein auch weiterhin für unsere Schweizer Mitglieder, welche in Grenzregionen leben, möglich ist. Wir möchten Sie dennoch darauf hinweisen, dass sich die Bestimmungen schnell und in Abhängigkeit der Fallzahlen ändern können. Aus diesem Grund möchten wir Sie darum bitten, sich vor Ihrer Anreise nochmals gesondert zu informieren.

Die Verordnung sowie die dazugehörige Pressemitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg haben wir Ihnen verlinkt.

Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende
Pressemitteilung des Landes BW zur Einreise nach Baden-Württemberg

Wir beobachten auch weiterhin die Entwicklungen und werden Sie beizeiten wieder informieren, sollten sich Änderungen ergeben.

Bis dahin wünschen wir Ihnen viele schöne Herbsttage.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Colin Piltner
-Clubmanager-

Prävention

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,

wie Sie womöglich selbst feststellen konnten, nahm in den vergangenen Jahren die Anzahl an Berichterstattungen über Caddyhaus-Brände in Deutschland und der Schweiz spürbar zu. In nahezu allen Fällen war die Ursache der Brände auf einen Defekt der E-Trolley Batterien bzw. Ladegeräte zurückzuführen. Doch nicht nur in der Golfbranche, sondern auch in unserem Alltag, häufen sich die Nachrichten über brennende E-Autos, E-Fahrräder, Handys, die in der Hosentasche Feuer fangen etc..
Auch wir in Langenstein haben, wie Sie wissen, bereits schmerzhafte Erfahrungen mit Gebäudebränden sammeln müssen.

Meist hat die Feuerwehr in solch einem Fall keine andere Möglichkeit, als das Feuer kontrolliert abbrennen zu lassen, sodass nicht nur das Gebäude verloren geht, sondern auch der gesamte Inhalt, der sich darin befindet.

Wir haben uns dieser Thematik -wie es zunehmend auch andere Golfclubs tun- angenommen und gemeinsam mit Brandschutzbeauftragten und Versicherungsvertretern ein entsprechendes Brandschutzkonzept erstellt. Mithilfe eines Brandschutzraumes soll -im Ernstfall- ein Übergreifen der Flammen auf das gesamte Gebäude verhindert werden. Dieser Brandschutzraum wird in dem unteren und bereits vorhandenen Raum, neben dem Waschplatz, gebaut und in Zukunft als “Laderaum” für Ihre Batterien fungieren. Ausgestattet mit speziellen Platten (F90) und einer Feuerschutztür, wird so im hinteren Teil ein “Raum in Raum” entstehen, welcher dann feuerfest ist. Dadurch wird nicht nur das Gebäude geschützt, sondern vielmehr auch Ihr Equipment, dass sich darin befindet. Jede/r Nutzer/in eines Elektroschrankes hat so die Möglichkeit, ihre/seine Batterie darin zu laden. Die bisherigen Steckdosen, die sich in Ihren Schränken befinden, werden -nach Fertigstellung- nicht mehr mit Strom versorgt.

Der hintere Teil des Raums wird brandschutzsicher ausgebaut. Dies betrifft ca. 60 % der Gesamtfläche. Der vordere Teil bleibt weiterhin in der aktuellen Form bestehen und ist durch eine Feuerschutztür sowie eine eingezogene Wand vom Brandschutzraum getrennt.

Wir sind davon überzeugt, dass wir mit diesem Ausbau in unser aller Interesse handeln, denn niemand möchte sein geliebtes Golfbag in Flammen aufgehen sehen und sich im Anschluss daran mit der Versicherung befassen.

Alle hiervon betroffenen Personen wurden bereits zum weiteren Vorgehen informiert. Sollten Sie keine Informationen erhalten haben und ebenfalls Nutzer/in eines E-Schrankes sein, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Colin Piltner
-Clubmanager-

Spielverbotszonen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,

im Zuge der nun vermehrt stattfindenden außergewöhnlichen Platzpflegearbeiten, möchten wir Sie über etwaige Spielverbotszonen informieren.

Pflegearbeiten Tee 16
Pflegearbeiten auf Tee 16

Bitte beachten Sie, dass alle Stellen, welche als Spielverbotszonen kenntlich gemacht werden, nicht betreten werden dürfen. Die Spielleitung erklärt die Bereiche zur Spielverbotszone nach Ziff. 3 der Platzregeln des Golfclub Schloss Langenstein e.V..

“Spielverbotszonen sind durch blaue Pfähle gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten. Ein Spielen daraus kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden. Ein Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16 oder 17) in Anspruch nehmen. Liegt der Ball im Gelände und der Stand oder Schwung des
Spielers ist durch eine Spielverbotszone behindert, muss der Spieler straflose Erleichterung innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung in Anspruch nehmen (Regel 2.4).”

Wir bitten um Berücksichtigung und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Colin Piltner
-Clubmanager-

Meisterschaftsplatz

Die Platzregeln für den Meisterschaftsplatz des Golfclub Schloss Langenstein e.V. mit Stand vom 28. Juni 2019 wurden um zwei weitere Punkte ergänzt.

Spielverbotszonen

Die Spielleitung kann sogenannte “Spielverbotszonen” festlegen, welche mithilfe von blauen Pfählen gekennzeichnet sind. Das Spielen daraus ist verboten. Ein Spielen daraus kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden. Ein Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16 oder 17) in Anspruch nehmen.

Im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten am Platz, welche eine absolut notwendige Schonung der Flächen voraussetzen, werden Spielverbotszonen gesteckt.

Penalty Areas

Penalty Areas sind durch gelbe oder rote Pfähle gekennzeichnet (Regel 17). Hierbei gilt es zu beachten, dass aufgrund der natürlichen Einbettung unserer Gewässer eine klare Kennzeichnung durch Pfähle nur bedingt möglich ist. Aus diesem Grund sind die Grenzen der Penalty Area -zwischen den jeweiligen Pfählen- durch den Übergang von Semirough zu hohem Schilf und/oder Hardrough definiert.

Platzregeln – Stand 04. Juli 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,

die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 17. April 2020 die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 in Baden-Württemberg aktualisiert. Demnach ist der Sportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Anlagen (drinnen wie draußen) weiterhin untersagt.

Daher muss die gesamte Anlage des Country Club Schloss Langenstein auch weiterhin geschlossen bleiben (Meisterschaftsplatz, 9-Loch Kurzplatz, beide Driving-Ranges und Clubhaus inkl. Restaurant). Alle Jugend- und Mannschaftstrainings sowie nun auch private Trainerstunden sind bis auf Weiteres abgesagt.

Über unsere Internetseite und per E-Mail werden wir Sie in den kommenden Tagen und Wochen über die weitere Entwicklung informieren.

Ihnen und Ihren Familien wünschen wir in dieser herausfordernden Zeit alles Gute, viel Gesundheit und Kraft.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Hubertus Graf Douglas
-pers. haft. Gesellschafter-
Douglas Parkverwaltung KG

Premiumpartner Rolex Langenstein

Liebe Langensteinerinnen,
liebe Langensteiner,

es freut uns außerordentlich, Ihnen zum Jahresbeginn mitteilen zu können, dass wir mit dem exklusiven und traditionsreichen Juwelier Hannibal in Schaffhausen einen weiteren renommierten Partner ab der Saison 2020 für den Country Club Schloss Langenstein gewinnen konnten.

Hannibal Watches befindet sich mit zwei Standorten in
Schaffhausen, ist seit seiner Gründung im Jahre
1975 im Familienbesitz und seit anfangs 2018 Teil
des weltweiten und erlesenen Netzwerkes offizieller
Rolex Fachhändler.

Gemeinsam mit Hannibal Watches als offizieller Vertreter der Schweizer Uhrenmanufaktur Rolex, welche eine der weltweit wichtigsten Akteure, insbesondere auch im Golfsport ist, reihen wir uns als Golfclub in eine Vielfalt exklusiver Partner ein.

Weitere Informationen zu Hannibal Watches finden Sie unter

Wir freuen uns sehr, dass wir Hannibal Watches als Premiumpartner für den Country Club Schloss Langenstein gewinnen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Colin Piltner
-Clubmanager-

Werden Sie Teil unserer (Golf)Familie und entdecken Sie eine ganz neue Qualität an Wohlfühlfaktor, denn unser Bestreben ist es, dass Sie sich in allen Belangen geborgen fühlen.

Unser Clubmanager, Colin Piltner, freut sich, Sie persönlich kennenzulernen.

Kennenlern-Mitgliedschaft 2020

Laufzeit 01.01.2020 bis 31.12.2020 (kann nur einmalig in Anspruch genommen werden)
mit kostenfreiem Caddyschrank in Wert von EUR 50,-

Leistungsumfang: volles Nutzungsrecht für die gesamte Golfanlage, DGV Ausweis und Handicapverwaltung

Jahresbeitrag: EUR 1.490,- zzgl. EUR 200,- Clubbeitrag

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