17. April 2020

Schließung des Country Club Schloss Langenstein

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,

die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 17. April 2020 die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 in Baden-Württemberg aktualisiert. Demnach ist der Sportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Anlagen (drinnen wie draußen) weiterhin untersagt.

Daher muss die gesamte Anlage des Country Club Schloss Langenstein auch weiterhin geschlossen bleiben (Meisterschaftsplatz, 9-Loch Kurzplatz, beide Driving-Ranges und Clubhaus inkl. Restaurant). Alle Jugend- und Mannschaftstrainings sowie nun auch private Trainerstunden sind bis auf Weiteres abgesagt.

Über unsere Internetseite und per E-Mail werden wir Sie in den kommenden Tagen und Wochen über die weitere Entwicklung informieren.

Ihnen und Ihren Familien wünschen wir in dieser herausfordernden Zeit alles Gute, viel Gesundheit und Kraft.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Hubertus Graf Douglas
-pers. haft. Gesellschafter-
Douglas Parkverwaltung KG

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