Spielordnung

Spielordnung

Platzregeln und Etikette

Allgemeine Spielordnung der Douglas Parkverwaltung KG und des Golf Club Schloss Langenstein e.V.

Liebe Mitglieder und Gäste,

verbringen Sie einen angenehmen Golf-Tag auf der Golfanlage des Country Club Schloss Langenstein. Damit Sie, ob Mitglied oder Gast, diesen Tag als einen sportlich schönen Tag in Erinnerung behalten, möchten wir Ihnen hiermit unsere Regeln bekanntgeben, deren Einhaltung notwendig ist. Zuwiderhandlungen können ein Spielverbot nach sich ziehen.

Mit der Zahlung des Greenfees erkennen Sie die Spiel- und Platzregeln des GC Schloss Langenstein an!

Bei Gewitter / Blitzgefahr unterliegt die Spielunterbrechung der Eigenverantwortung des Spielers. Golfclub bzw. Spielleitung übernehmen keine Haftung.

Ziffer 1 – Platzregeln

Die im Clubhaus und an Abschlag 1 ausgehängten Platzregeln und Kleiderordnung sind einzuhalten.

Ziffer 2 – Spielberechtigung

  1. Spielt ein Golfspieler auf der Golfanlage ohne Spielberechtigung (Schwarzspieler), so ist das jeweils für den Tag gültige Höchst-Greenfee (ohne Rabatte) doppelt zu entrichten.
  2. Für die Flights an Wochenenden und an Feiertagen gilt grundsätzlich, dass die Gesamtvorgabe eines Dreier Flights nicht 100 und die Gesamtvorgabe eines Vierer Flights nicht 120 überschreiten darf
  3. An Wochenenden sowie an Feiertagen ist eine maximale Stammvorgabe von -36 für Gäste erforderlich.
  4. Trifft ein Spieler mit einer Verspätung von mehr als 10 Minuten am Abschlag ein, so erlischt das Spielrecht. Die vom Sekretariat vorgegebene Flighteinteilung ist einzuhalten.
  5. Auf dem Platz:
    1. Führen Sie erst dann einen Schlag aus, wenn Sie sicher sind, dass die vor Ihnen spielenden Personen außer Reichweite sind.
    2. Spieler, die einen Ball suchen, müssen den nachfolgenden Spielern ein Zeichen zum Durchspielen geben, sobald sie merken, dass der Ball nur mit erheblichem Zeitverlust zu finden ist. Höflichkeit und die zulässige Suchzeit von 5 Minuten sind hier das Erste Gebot!
    3. Der Spielvorrang auf dem Platz ist wie folgt geregelt: Jeder Flight, der am 1. Loch beginnt und 18 Löcher spielt, hat Vorrang vor denen, die nur einen Teil des Platzes spielen oder an der 10 abgespielt haben. Das Einspielen an Loch 10 ist nur möglich, wenn die komplette Spielbahn 9 frei ist.
    4. Während der Woche gilt die Regel 2 vor 3 vor 4; an Wochenenden und Feiertagen gilt 4 vor 3 vor 2 Spieler/Innen pro Spielgruppe/Flight. Der einzelne Spieler hat kein Vorrecht.
    5. Den Anweisungen von Startern oder Rangern (siehe hierzu ebenfalls den Aushang) ist unbedingt Folge zu leisten.
    6. Ein Flight darf aus nicht mehr als 4 Spielern bestehen. Bitte spielen Sie zügig und halten Sie unbedingt Anschluss an die Spielergruppe vor Ihnen. Sie spielen hinter dem Flight vor Ihnen und nicht vor dem Flight hinter Ihnen. Kein Golfer hat Spaß am langsamen Spiel!
    7. Nach einem Bunker-Schlag muss jede Spur von Schuhen und Schlägen ordentlich mit dem Rechen beseitigt werden. Rechen sind außerhalb des Bunkers abzulegen.
    8. Auf den Fairways müssen Divots unbedingt vollständig und sorgfältig zurückgelegt werden.
    9. Auf den Grüns müssen Pitchmarken und Spike-Schäden korrekt ausgebessert werden.
    10. Golfwagen und Taschen sind seitlich der Grüns in Richtung des nächsten Abschlages, nicht vor den Grüns, abzustellen.
    11. Golfwagen (Elektro- sowie Push- oder Zieh-Trolleys) und Elektrocars dürfen nicht über Vorgrüns und Abschläge oder zwischen Bunker und Grün gezogen oder gelenkt werden. Hinweisschilder beachten!
    12. Bitte beachten Sie ohne Ausnahme, dass Grüns, auf denen Greenkeeper die Fahne entfernt haben, nicht angespielt werden dürfen.
    13. Sind Greenkeeper in Schlagdistanz, ist besondere Vorsicht geboten.
    14. Einspielen an der Bahn 10 oder 9 Loch-Runden ab der Bahn 10 sind nur nach Absprache mit dem Starter/Marshall oder wenn Bahn 9 frei ist erlaubt.
    15. Eine volle Runde Golf mit 10 Minuten Halfway Pause im Vierer-Flight ist in längstens 4 Std. 20 Min. zu absolvieren.

Ziffer 3 – Driving Range

  1. Das Üben auf der Driving Range ist nur von Abschlagmatten oder von den besonders gekennzeichneten Abschlagzonen gestattet.
  2. Die Driving Range Bälle sind Eigentum der Douglas Parkverwaltung KG. Sie dürfen ausschließlich auf den Abschlägen der Driving Range und im Bereich der Übungsbunker/ Pitching-Grüns an der Driving Range verwendet werden. Jede Mitnahme ist Diebstahl!
  3. Im Bereich der Übungsbunker/Pitching-Grüns ist das Aufsammeln von Rangebällen gestattet. Im Bereich der Abschläge und auf der Range ist ein Aufsammeln der Übungsbälle nicht gestattet.
  4. Ballkörbe sind nach deren Nutzung zum Ballautomaten zurückzubringen.

Ziffer 4 – Golfausrüstung

Das Spielen mehrerer Personen aus einer Golftasche ist untersagt.
Eine Ausrüstung kann im Sekretariat geliehen werden.

Ziffer 5 – Hunde

Hunde sind auf der gesamten Golfanlage gern gesehene Gäste, soweit sie angeleint sind und den Spielbetrieb sowie im Restaurantbereich nicht stören. Das Mitführen von Hunden in vorgabenwirksamen Turnieren ist nicht gestattet.
Die Hundehalter sind verpflichtet, „Häufchen“ aufzusammeln und sachgerecht zu entsorgen. Hundehalter, die ihren Hund nicht unter Kontrolle haben, können aufgefordert werden, diesen nicht mehr auf die Anlage zu bringen.

Ziffer 6 – Golf Cars

Das Führen von Golf Cars ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet.

Ziffer 7 – Fotos / Fotomaterial / Ergebnislisten

Die Veröffentlichung von Fotos ist in den jeweiligen Ausschreibungen der Turniere geregelt. Gleiches gilt für die Veröffentlichung von Ergebnislisten.

Ziffer 8 – Haftung

  1. Die Benutzung der Golfanlage und ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
  2. Eine Haftung der Gesellschaft sowie des Golf Clubs für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern der Schaden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung durch die Gesellschaft entstanden ist. Von Seiten des Nutzers ist eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen und auf Wunsch der Gesellschaft nachzuweisen.

Schloss Langenstein, im Mai 2019

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